Schülerbeförderung

Für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus den jeweiligen Gemeindeteilen zur Grund- und Mittelschule ist der Schulverband Altomünster zuständig.

Die Beförderung wird grundsätzlich über den MVV-Regionalbusverkehr abgewickelt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten vom Schulverband über die Schule eine entsprechende Fahrkarte. Ort und Weiler, die nicht durch die Regionalbusse angefahren werden, werden von Kleinbussen des Schulverbandes bedient. Für diese Beförderung werden keine Fahrkarten ausgegeben.

Die Beförderungspflicht besteht, sofern der Schulweg für

  • Schülerinnen/Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 länger als 2 km und
  • für Schülerinnen/Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist.

Bei einer Wegstrecke unter 2 bzw. 3 Kilometern kann die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden, wenn es sich um einen besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulweg handelt.

Schülerinnen/Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert.

 

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Ansprechpartner

Herr Richter

Geschäftsleiter

Frau Sedlmayr

Sekretariat