Sterbefall

Melden Sie den Tod eines Menschen bitte beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Alle Sterbefälle die im Gemeindebereich Altomünster eingetreten sind, werden vom Standesamt Altomünster beurkundet.

In der Regel wird ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt.
Das Bestattungsunternehmen, das Sie mit der Abwicklung der Bestattung beauftragen, übernimmt die Anzeige des Sterbefalles und übermittelt Ihnen nach Abschluss der Beurkundung die bestellten Sterbeurkunden. Das bedeutet: Sie müssen sich nicht selbst um die Ausstellung der Sterbeurkunden bemühen.

Das Standesamt informiert bei Beurkundung eines Sterbefalles das Nachlassgericht und das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt.

Das Standesamt benötigt zur Beurkundung verschiedene Urkunden bzw. Unterlagen, mit denen der Familienstand des/der Verstorbenen nachgewiesen wird. Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, beurkundet das Standesamt den Sterbefall. Dabei werden je eine Sterbeurkunde für Rentenzwecke und eine Urkunde für die Krankenkasse kostenfrei ausgestellt.

Für jede weitere Urkunde ist eine Gebühr von 12,00 € zu erheben. Den Online-Antrag finden Sie hier.

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Ansprechpartner im Standesamt

Frau Schaffer

Frau Scholz