Straßensperrungen / Verkehrsrechtliche Anordnungen

Wer in der Gemeinde Altomünster auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.

Bitte lesen Sie alle Hinweise bevor Sie das Formular ausfüllen. Vielen Dank!

Reichen Sie bitte zusammen mit dem unten stehenden Online-Antrag folgende Unterlagen ein:

  • Verkehrszeichenplan mit folgenden Angaben:
    • den Straßenabschnitt / betroffenen Bereich
    • die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und Anlagen
    • die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle
    • die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
    • Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluss, an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht vorgesehen ist (bei automatisch arbeitenden Lichtzeichenanlagen auch den Phasenablauf).

  • Der Vorlage eines Verkehrszeichenplanes bedarf es nicht:
    • bei Arbeiten von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, wenn die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken
    • wenn ein geeigneter Regelplan besteht
    • wenn die zuständige Behörde selbst einen Plan aufstellt

  • Den Beschilderungsplan RSA - Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - finden Sie hier.
  • Einen Nachweis über die RSA 2021 Schulung
  • Lageplan mit eingezeichneter Maßnahme
  • Umleitungsplan, sofern aufgrund der örtlichen Gegebenheiten notwendig.

Es liegt in der Pflicht des Antragstellers, Fotos der betroffenen Stelle (Straße, Gehweg, Randstein, Umgebung allgemein) zur vorherigen Zustandsaufnahme zu machen.

Wer stellt den Antrag?
Bitte lassen Sie den Antrag über eine qualifizierte Baufirma oder ein qualifiziertes Bauunternehmen stellen.
In Einzelfällen kann hiervon auch abgewichen werden.

Frist für Einreichung:
Bitte stellen Sie Anträge für eine verkehrsrechtliche Anordnung bei einer Vollsperrung spätestens zwei Wochen vor Baubeginn, bei allen anderen Angelegenheiten (Bsp. halbseitige Sperrung) eine Woche vor Beginn der Arbeiten.

Reichen Sie die Anträge bitte vollständig, fristgerecht und mit allen nötigen Angaben ein.

Verkehrszeichen:
Verkehrszeichen zur Absicherung oder Regelung des Verkehrs werden nicht vom Markt Altomünster gestellt, sondern müssen selbst für den Zeitraum der Maßnahme beschafft werden.

Fertigstellungsanzeige:
Schicken Sie die Fertigstellungsanzeige bitte nach Beendigung der Maßnahme an den Markt Altomünster.

Verlängerungen:
Bitte melden Sie Verlängerungen rechtzeitig mit allen nötigen Angaben.

Zuständigkeiten:
Die Zuständigkeit für die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen bei Gemeindestraßen obliegt dem Markt Altomünster.

Folgende Gemeindestraßen im Hauptort Altomünster können nur im Ausnahmefall voll gesperrt werden:

  • Nerbstraße
  • Stumpfenbacher Straße
  • Weiler Straße

Die Zuständigkeit für die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen bei Kreisstraßen sowie Staatsstraßen obliegt dem Landratsamt Dachau. Weitere Informationen finden Sie hier.


 

 Den Online Antrag finden Sie hier:

 

Gebühren:

bis 2 Tage 58,00 €
bis 1 Woche 86,00 €
bis 2 Wochen 141,00 €
bis 1 Monat 170,00 €
bis 3 Monate 226,00 €
bis 6 Monate 234,00 €
bis 1 Jahr 347,00 €

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ansprechpartner im Bauamt

Frau Salvamoser