Grundstücksentwässerung

Scherbenbildung im Kanal

Scherbenbildung im Kanal

Wurzeleinwuchs im Kanal

Wurzeleinwuchs im Kanal

Aus undichten Kanälen und Leitungen kann Abwasser austreten und das umgebende Erdreich bzw. das Grundwasser verunreinigen. Liegt ein undichter Kanal in wasserführenden Bodenschichten, kommt es durch Eindringen von Grundwasser zu einem erhöhten Fremdwasseranteil im Abwasserstrom und damit zu höheren Kosten und unter Umständen auch zu betrieblichen Schwierigkeiten auf der Kläranlage.

Der Markt Altomünster und die Grundstückseigentümer sind deshalb verpflichtet, die Abwasserleitungen regelmäßig zu überprüfen und bei Schäden entsprechend zu sanieren.

Weitergehende Informationen zu den Aufgaben des Grundstückseigentümers können Sie dem Informationsschreiben des Marktes Altomünster und den Broschüren des Bayerischen Landesamtes für Umwelt Private Abwasserleitungen prüfen und sanieren und Inspektion und Sanierung kommunaler Abwasserkanäle entnehmen.

Bitte achten Sie bei der Beauftragung der Prüfung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage darauf, dass die von Ihnen ausgewählte Firma geeignet ist, diese Arbeiten ordnungsgemäß durchzuführen, und einen entsprechenden Sachkundenachweis vorlegen kann. Die Hinweise zur Wahl eines Fachbetriebs finden Sie hier. Sie führen die Anforderungen an die technische Ausrüstung eines Fachbetriebs auf und können Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen.

Die ausführende Firma erstellt ein Protokoll über den Zustand der untersuchten Leitungen. Hierzu ist zwingend das Protokoll über die Prüfung der Grundstücksentwässerung zu verwenden.

Nach Durchführung der Prüfung reichen Sie bitte das Protokoll zusammen mit den Anlagen innerhalb von 4 Wochen beim Bauamt im Rathaus ein.

 

Ansprechpartner im Bauamt

Name Telefon Telefax Zimmer
Herr Krimmer
Ansprechpartner
08254/9997-25
Herr Kreitmair
Ansprechpartner
08254/9997-23