Feuerwerk

Wer aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geburtstag, Jubiläum) ein privates Feuerwerk kaufen und abbrennen will, braucht dazu eine Erlaubnis.

Feuerwerkskörper (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2) dürfen nur zum Jahreswechsel ohne spezielle Erlaubnis gekauft und abgebrannt werden.
Ansonsten gilt:

  • Kein Verkauf in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember
  • Kein Abbrennen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember.

Sie müssen den Antrag mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Feuerwerk einreichen und die Nachbarn des Abbrennortes verständigen.

Voraussetzungen

  • Das Feuerwerk darf nur auf Privatgrund (nicht auf öffentlichen Straßen) mit Einverständnis des Grundstückseigentümers stattfinden.
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • In unmittelbarer Nähe dürfen sich keine Kirchen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Altersheimen befinden.
  • Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (beispielsweise Bodenfeuerwerk wie Vulkane oder Fontänen mit einer maximalen Steighöhe von 3 Metern) verwendet werden.
  • Das Feuerwerk muss aus einem besonderem Anlass (zum Beispiel 50. Geburtstag, Goldene Hochzeit) stattfinden.


Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular oder Online-Antrag mit allen Anlagen
  • Lageplan des Abbrennortes
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

 

Die Gebühr beträgt 40,00 €

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ansprechpartner im Bürgerbüro

Frau Achter

Frau Thomas