Niederschlagswasser

Niederschlagswassergebühren werden für die Ableitung und Reinigung des Niederschlagswassers erhoben. Für alle Grundstücke, von denen Niederschlagswasser in das Kanalnetz eingeleitet wird, ist diese Gebühr von dem/der Grundstückseigentümer/in auf Grundlage des Gebietsabflussbeiwertes des jeweiligen Grundstücks zu erheben.

 
Sollten Sie mit der Höhe der Niederschlagswassergebühr aufgrund des Gebietsabflussbeiwertes nicht zufrieden sein oder sich die Maßstäbe für die Gebührenerhebung verändern, kann eine Veranlagung nach den tatsächlich versiegelten Flächen erfolgen.

Hierzu reichen Sie bitte einen Antrag auf Anpassung der Niederschlagswassergebühr und einen Lageplan ein. Bitte vermerken Sie auf dem Lageplan wohin welche versiegelten Flächen entwässern. Diesen können Sie von Geoinformationsdiensten, wie z. B. BayernAtlas herunterladen oder bei der Gemeindeverwaltung anfordern.

Den Antrag auf Anpassung der Niederschlagswassergebühren finden Sie hier.

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ansprechpartner

Herr Kiermeier

Herr Kreitmair