Erlaubnis für eine zeitlich befristete Sondernutzung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Wer in der Gemeinde Altomünster auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.

Bitte lesen Sie alle Hinweise bevor Sie das Formular ausfüllen. Vielen Dank!

Für eine Erlaubnis für die zeitlich befristete Sondernutzung auf öffentlichem Verkehrsgrund benötigen wir zusätzlich zu untenstehendem Antrag folgende Unterlagen:

  • Lageplan mit eingezeichneter Maßnahme
  • Bei Aufstellen eines Containers/Gerüst oder Ähnlichem, sind die Maße mit anzugeben.
  • Bei Aufstellen eines Autokranes ist der genaue Standort auf einem Lageplan einzuzeichnen.
  • Bei einer Kabelbrücke ist eine Mindesthöhe von 4,50 Meter einzuhalten.
  • ein RSA21 Zertifikat

 

Frist für Einreichung:

Anträge für eine Sondernutzung sind mit allen nötigen Angaben mindestens eine Woche vor Beginn zu stellen.

 

Verlängerungen:

Verlängerungen sind rechtzeitig und vollständig mit allen nötigen Angaben einzureichen.

 

Straßenschilder:

Straßenschilder zur Absicherung oder Regelung des Verkehrs werden nicht von der Gemeinde gestellt, sondern müssen selbst für den Zeitraum der Maßnahme beschafft werden.

 

Besonderheiten:

Folgende Straßen können nur in Ausnahmefällen voll gesperrt werden:

  • Aichacher Straße
  • Bahnhofstraße (bei Sperrungen der Bahnhofstraße ist ein Antrag beim Landratsamt Dachau zu stellen)
  • Herzog-Georg-Straße
  • Nerbstraße
  • Pipinsrieder Straße
  • Stumpfenbacher Straße
  • Weiler Straße

Auf den oben genannten Straßen soll grundsätzlich nur mit halbseitiger Sperrung gearbeitet werden, da es sich hierbei um Hauptverkehrsstraßen handelt.

 

Gebühren:

bis 2 Tage 58,00 €
bis 1 Woche 86,00 €
bis 2 Wochen 141,00 €
bis 1 Monat 170,00 €
bis 3 Monate 226,00 €
bis 6 Monate 234,00 €
bis 1 Jahr 347,00 €

 

Den Antrag für eine Maßnahme/Bauvorhaben/Aufstellen eines Autokranes/Aufstellung einer Kabelbrücke welche/s nicht in den fließenden Verkehr eingreift (Bsp.: Gerüst/Container/Autokran aufstellen, Lagerflächen auf öffentlichem Grund/Parkplatz/Fußweg) finden Sie hier.
Senden Sie diesen bitte an: bauamt@altomuenster.de.

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ansprechpartner im Bauamt

Frau Salvamoser