Sondernutzung

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentlicher Straßengrund über den Gemeingebrauch (Gehen, Fahren, Parken) hinaus genutzt wird. Eine solche Sondernutzung bedarf der Erlaubnis und darf erst nach Erteilung der Erlaubnis ausgeübt werden.

Sie möchten einen Antrag auf Sondernutzung stellen?

Erlaubnis für eine zeitlich befristete Sondernutzung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Filmdreharbeiten

Parkplatzabsperrungen für einen Umzug

Verkaufsstände

Verkehrssicherung und Plakatierung für Veranstaltungen

Werbung und Plakatierung / Werbeträger

 

 

Ansprechpartner im Bauamt

Herr Kiermeier