Hygienekonzept

Schutz- und Hygienekonzept für Straßenmusik

  1. Zwischen allen Personen, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung gilt, wird ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten; bei Einsatz von Blasinstrumenten und bei Gesang ein Mindestabstand von 2,0 m. Beim Einsatz von Querflöten beträgt der Abstand mindestens 3,0 m nach vorne.
  2. Die Straßenmusiker stellen gut sichtbar ein großes Schild mit der Aufschrift „Bitte achten Sie auf Abstand" auf. Die Straßenmusiker achten auf die Einhaltung des Abstandes.
  3. Es findet kein Durchpusten des Blasinstruments beim Ablassen des Kondensats statt. Das Kondensat wird vom Musiker mit Einmaltüchern aufgefangen und in geschlossenen Behältnissen entsorgt.
  4. Bei Blasinstrumenten ist ein Tausch oder eine Nutzung durch mehrere Personen ausgeschlossen. Eine Nutzung von sonstigen Musikinstrumenten durch mehrere Personen kann nur nach vollständiger Desinfizierung stattfinden.
  5. Die Darbietung ist sofort zwingend abzubrechen sobald sich eine Menschenansammlung bildet.

 

Vom Besuch und von der Mitwirkung der Darbietung sind folgende Personen (Besucherinnen und Besucher/Mitwirkende) ausgeschlossen:

  • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion.
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) und/oder Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen. Zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen.
  • Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).

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