Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? Dann erfahren Sie weitere wichtige Informationen hier.
Für die Abgabe der Erklärung haben Sie in Bayern folgende drei Möglichkeiten:
- bequem und einfach elektronisch über ELSTER.
- als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC. Die Vordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und seit dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden.
- als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen. Hierfür erhalten Sie die Papiervordrucke bei uns im Rathaus.
Informationen zum - ELSTER Transfer -, den elektronischer Datenaustausch mit der Steuerverwaltung, erhalten Sie hier.
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