Einführung des Wassercents in Bayern / Zählerstände zum 1. Juli 2026 dokumentieren
Ab dem 1. Juli 2026 wird in Bayern erstmals der Wassercent erhoben. Ziel ist ein sparsamer Umgang mit der Ressource Wasser. Die Einnahmen werden für Wasserschutz und nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet.
Zahlungspflichtig sind alle Nutzer, die Grundwasser direkt aus eigenen Brunnen entnehmen, z. B. Wasserversorger, Unternehmen und private Entnehmer. Das Entgelt beträgt 10 Cent pro Kubikmeter Grundwasser. Aufgrund eines Freibetrags von 5.000 m³ pro Jahr (im Jahr 2026 anteilig 2.500 m³ für das zweite Halbjahr) fällt die Abgabe erst bei höheren Entnahmemengen an.
Für die Berechnung kann entweder die genehmigte Entnahmemenge oder die tatsächlich entnommene Wassermenge herangezogen werden. Diese muss der zuständigen Behörde bis zum 1. März 2027 gemeldet und glaubhaft nachgewiesen werden. Eine gesetzliche Messpflicht besteht nicht.
Das Umweltministerium empfiehlt daher, Zählerstände (z. B. Wasseruhren oder Stromzähler von Pumpen) zum 1. Juli 2026 und 31. Dezember 2026 zu dokumentieren. Dies dient als Nachweis der tatsächlichen Wasserentnahme.
Haushalte, die ihr Wasser über die öffentliche Wasserversorgung beziehen, gelten nicht als direkte Entnehmer. Sie werden gegebenenfalls über die Wasserversorger an den Kosten beteiligt.
Betroffene erhalten im Herbst 2026 weitere Informationen von ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Weiterführende Informationen zum Thema Wassercent finden Sie hier:
