Stundungen

Zahlungspflichtige, die von den Auswirkungen des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind und die aufgrund dessen Schwierigkeiten haben, fällige Zahlungen an uns zu leisten, wird die Möglichkeit einer zinslosen Stundung eingeräumt.

Stellen Sie hierzu bitte schriftlich oder per E-Mail einen formlosen Antrag und geben Ihre PK-Nummer an. Wir informieren Sie gerne über die Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen und den genauen Ablauf.

 

Ansprechpartner in der Kassenverwaltung

Herr Boosz

Frau Knöferl