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Gartenwasserzähler
Beim Gartenwasserzähler handelt es sich um einen privaten Zähler, der die Wassermenge misst, die im Garten verwendet und nicht in die Kanalisation eingeleitet wird. Für diese Wassermenge wird keine Schmutzwassergebühr erhoben. Weitere Informationen und Hinweise zum Gartenwasserzähler finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema Mess- und Eichwesen erhalten Sie außerdem auf den Internetseiten von www.agme.de oder auf www.eichamt.de.
Formulare für Ihren Gartenwasserzähler:
- Antrag zum Einbau
- Bestätigung durch den Installateur
- Zählerwechsel nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren
Weitere Infos erhalten Sie im
Ansprechpartner im Steueramt
| Frau Vogt | Steueramt | 08254/9997-244 |

