Gewerberegisterauskunft

Das Gewerberegister wird bei den Gemeinden geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister enthalten Name, betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbebetriebes. Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).

Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten im Gewerberegister kann keine Gewähr übernommen werden. Gewerbetreibende sind nicht verpflichtet, Änderungen ihrer Wohnanschrift mitzuteilen. Wenn sie Angaben zur Wohnanschrift benötigen, können Sie eine Auskunft aus dem Melderegister beantragen.

Die Gebühr beträgt  15,- €.

 

Den Online Antrag finden Sie hier:

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ansprechpartner im Bürgerbüro

Frau Achter

Frau Thomas