Schmutzwassergebühr

Schmutzwassergebühren werden für die Entsorgung des Schmutzwassers erhoben. Die Entsorgung umfasst die Ableitung in das Kanalnetz und die Reinigung des Schmutzwassers in der Kläranlage.

Die Festsetzung der Schmutzwassergebühr richtet sich nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Für die Berechnung der Schmutzwassergebühr wird grundsätzlich die dem Grundstück zugeleitete Frischwassermenge herangezogen, die vom Frischwasserversorger Altogruppe oder der Weilachgruppe bezogen wird.

Die Gebühr beträgt 4,69 € pro m³. Die Änderung der Satzung finden Sie hier.

 

Ansprechpartner im Steueramt

Frau Bogenhauser

Herr Boosz

Frau Keller