Förderung / Vereine

Der Markt Altomünster fördert auf Antrag örtliche Vereine oder gleichgestellte Institutionen, die sich im Bereich der Kinder- und Jugendförderung engagieren im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung und erfolgt ohne Rechtsanspruch.

Den Antrag dazu finden Sie hier. Die entsprechenden Richtlinien haben wir für Sie hier bereitgestellt.

 

Ihr Ansprechpartner

Herr Richter

Geschäftsleiter