Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund besitzen, ist Hundesteuer zu entrichten.

Die jährliche Gebühr für den ersten Hund beträgt 66 Euro, für den zweiten Hund 130 Euro und für jeden weiteren 150 Euro.

Für Kampfhunde bezahlen Sie jährlich jeweils 1.200 Euro.

 

Online Anträge finden Sie hier:

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 30.10.2023 (Hundesteuersatzung)

Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung)

 

Ansprechpartner im Steueramt

Frau Bogenhauser

Herr Boosz

Frau Keller