Parkplatzabsperrungen für einen Umzug
Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Beladen und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.
Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann.
Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem
- ein Halte- oder Parkverbot gilt,
- das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
- der Gehweg ganz oder teilweise, z. B. durch einen Möbellift, beeinträchtigt oder blockiert wird.
Halteverbotsschilder für den Umzug müssen mindestens 72 Stunden im Voraus von einer Fachfirma aufgestellt werden. Der Markt Altomünster verleiht keine Schilder.
An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Gebühren:
bis 2 Tage | 58,00 € |
bis 1 Woche | 86,00 € |
bis 2 Wochen | 141,00 € |
bis 1 Monat | 170,00 € |
bis 3 Monate | 226,00 € |
bis 6 Monate | 234,00 € |
bis 1 Jahr | 347,00 € |
Den Online-Antrag finden Sie hier.
Weitere Infos erhalten Sie im
Ansprechpartner im Bauamt
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Telefon: 08254/9997-46