Stundungen

Wenn Sie aufgrund von finanziellen Problemen Steuern, Gebühren oder sonstige Forderungen nicht in voller Höhe begleichen können, ist es möglich die Stundung der Forderungen vor der jeweiligen Fälligkeit zu beantragen und die Summe ggf. in Raten zu zahlen.

Stellen Sie hierzu bitte schriftlich oder per E-Mail einen formlosen Antrag und geben Ihre PK-Nummer an. Wir informieren Sie gerne über die Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen und den genauen Ablauf.

 

Ansprechpartner in der Finanzverwaltung

Herr Boosz

Herr Stich