Vaterschaftsanerkennung

Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden.

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Ansprechpartner im Standesamt

Frau Schaffer

Frau Scholz