Eheschließungen

Vor der Eheschließung müssen die Verlobten die Eheschließung beim zuständigen Standesamt anmelden.

Zur Anmeldung der Eheschließung zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.

Wenn Sie im Gemeindebereich Altomünster geheiratet haben und eine Eheurkunde bzw. eine beglaubigte Ablichtung oder einen beglaubigten Registerausdruck benötigen, können Sie diese(n) beim Standesamt Altomünster bestellen.
Den Online-Antrag finden Sie hier. Die Gebühr beträgt 12,00 €.

 

Weitere Infos erhalten Sie im

  

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Ansprechpartner im Standesamt

Frau Schaffer

Standesbeamtin

Frau Scholz

Standesbeamtin