Geburt
Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Gemeinde das Kind geboren wird.
Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, so meldet die Krankenhausverwaltung die Geburt Ihres Kindes beim zuständigen Standesamt für Sie.
Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen die Geburtsanzeige aus, die Sie bitte mit weiteren Unterlagen dem Standesamt zur Beurkundung vorlegen.
Die Geburt Ihres Kindes können Sie auch online melden. Die schriftliche Geburtsanzeige finden Sie hier.
Wenn Sie im Gemeindebereich Altomünster geboren sind und eine Geburtsurkunde bzw. eine beglaubigte Ablichtung oder einen beglaubigten Registerausdruck benötigen, können Sie diese(n) beim Standesamt Altomünster bestellen.
Den Online-Antrag finden Sie hier. Die Gebühr beträgt 12,00 €.
Anerkennung der Vaterschaft
Die Vaterschaft wird durch die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft festgestellt. Diese Erklärung wird nur wirksam, wenn die Mutter des Kindes zustimmt. Eine Vaterschaftsanerkennung ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Dies kann geschehen durch persönliche Vorsprache des Vaters und der Mutter bei einem Standesamt oder bei einem Jugendamt.
Sorgerecht
Wenn Sie verheiratet sind oder heiraten werden, sind beide Elternteile automatisch sorgeberechtigt.
Als ledige, volljährige Mutter haben Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind.
Sie können aber zusammen mit dem Vater vor oder nach Geburt des Kindes eine übereinstimmende Sorgeerklärung abgeben. Zuständig für die Entgegennahme dieser Erklärungen ist ausschließlich das Jugendamt (gebührenfrei) oder ein Notar (gebührenpflichtig). Zur Abgabe dieser Erklärungen ist immer die persönliche Vorsprache beider Eltern erforderlich.
Weitere Infos erhalten Sie im
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Ansprechpartner im Standesamt
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Telefon: 08254/9997-16
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Telefon: 08254/9997-49