Gewerbesteuer

Das zuständige Finanzamt entscheidet über die Gewerbesteuerpflicht, ermittelt den Gewerbeertrag und setzt den Gewerbesteuermessbetrag sowie den Besteuerungszeitraum im Gewerbesteuermessbescheid fest. Der Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert und ergibt die Gewerbesteuer, die in im Gewerbesteuerbescheid ausgewiesen wird.

Der Hebesatz in Altomünster beträgt 340,00 %

Da der Markt an die Festlegung des Finanzamtes gebunden ist, können Einwände daher nur bei dem zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden.

Zuständiges Finanzamt für das Gemeindegebiet Altomünster:
Finanzamt Dachau, Bürgermeister-Zauner-Ring 2, 85221 Dachau, Telefon: 08131/7010

 

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Ansprechpartner im Steueramt

Frau Bogenhauser

Herr Boosz

Frau Keller