Werbung und Plakatierung / Werbeträger

Für die Werbung und Plakatierung benötigen wir zusätzlich zu untenstehendem Antrag folgende Unterlagen:

  • Lageplan über die geplante Werbung
  • Eine Kopie der Werbung mit Angabe der Maße

 

Den Bereich, in welchem eine Plakatierung verboten ist, finden Sie hier.

 

Frist für Einreichung:
Anträge für eine Sondernutzung sind mit allen nötigen Angaben mindestens eine Woche vor Beginn zu stellen.

 

Verlängerungen:
Verlängerungen sind rechtzeitig und vollständig mit allen nötigen Angaben einzureichen.

 

Gebühr:
Für das Aufstellen von Werbeträgern wird ein einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 31,00 € erhoben.
Wahlwerbung ist kostenfrei.

 

Bitte beachten:
Der Markt Altomünster genehmigt nur noch Anträge auf Plakatierung für Feste und Veranstaltungen im näheren Umkreis (vor allem Landkreis Dachau und Aichach). Für alle anderen Veranstaltungen wird im Einzelfall entschieden.

 

Den Online Antrag finden Sie hier:

 

 Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ansprechpartner im Bauamt

Frau Salvamoser