Abmeldung / Wegzug
Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, brauchen Sie sich nicht abmelden.
Sobald Sie aber eine Nebenwohnung aufgeben oder keinen festen Wohnsitz im Inland mehr haben, müssen Sie sich bei der Haupt- oder Nebenwohnsitzgemeinde abmelden.
Bei Wegzug ins Ausland ist eine Abmeldung frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Benötigte Unterlagen:
- sämtliche Ausweisdokumente
- ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular (siehe unten)
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Formular zum Herunterladen:
Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminbuchung.
Weitere Infos erhalten Sie im
Ansprechpartner im Bürgerbüro
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Telefon: 08254/9997-13
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Telefon: 08254/9997-15